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   BGH, 10.11.1978 - V ZR 181/76   

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https://dejure.org/1978,2745
BGH, 10.11.1978 - V ZR 181/76 (https://dejure.org/1978,2745)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1978 - V ZR 181/76 (https://dejure.org/1978,2745)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1978 - V ZR 181/76 (https://dejure.org/1978,2745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gegenseitige Gewährung des von den Vertragspartnern Gewollten als Folge der Heilung eines Vergleichsabschlusses - Rückwirkende Herbeiführung der Heilung eines Verzuges des Schuldners mit der Verpflichtung zum Ersatz von Verzugsschaden - Zeitpunkt der Heilung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1985 (Ls.)
  • MDR 1979, 297
  • DNotZ 1979, 413
  • DB 1979, 938
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 10.11.1978 - V ZR 181/76
    Die an die Heilung des Formmangels eines Grundstückskaufvertrages nach § 313 Satz 2 BGB geknüpfte Vermutung, daß die Vertragspartner einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (BGHZ 32, 11; 54, 56, 63), besagt nicht, daß die Vertragspartner auch hinsichtlich des Schuldnerverzugs den Vertrag als schon seit Vertragsabschluß wirksam behandeln wollen.

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, wirkt im Fall des § 313 BGB die Heilung des Formmangels nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurück; vielmehr "wird" der Vertrag mit Auflassung und Eintragung in das Grundbuch wirksam (BGHZ 54, 56, 63).

    Freilich spricht, wie der erkennende Senat in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und in Übereinstimmung mit weitverbreiteter Auffassung in der Literatur schon wiederholt ausgeführt hat, eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Vertrags bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (BGHZ 32, 11 und BGHZ 54, 56, 63, 64 m.Nachw.).

  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58

    Heilung eines Formmangels (§ 313 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 10.11.1978 - V ZR 181/76
    Die an die Heilung des Formmangels eines Grundstückskaufvertrages nach § 313 Satz 2 BGB geknüpfte Vermutung, daß die Vertragspartner einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (BGHZ 32, 11; 54, 56, 63), besagt nicht, daß die Vertragspartner auch hinsichtlich des Schuldnerverzugs den Vertrag als schon seit Vertragsabschluß wirksam behandeln wollen.

    Freilich spricht, wie der erkennende Senat in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und in Übereinstimmung mit weitverbreiteter Auffassung in der Literatur schon wiederholt ausgeführt hat, eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Vertrags bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (BGHZ 32, 11 und BGHZ 54, 56, 63, 64 m.Nachw.).

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Die Heilung wirkt allerdings nicht etwa auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurück (vgl. BGHZ 54, 56, 63; BGH Urteil vom 10. November 1978, V ZR 181/76 = Betrieb 1979, 938).

    Diese Auffassung hat der Senat zuletzt im Urteil vom 10. November 1978 a.a.O. ausdrücklich bestätigt.

  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    aa) Die Heilung eines formunwirksamen Grundstückskaufvertrages gemäß § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB tritt nach der in der Rechtsprechung und Literatur mittlerweile einhellig vertretenen Ansicht mit Wirkung für die Zukunft, d. h. mit dem Zeitpunkt der Auflassung und der Eintragung im Grundbuch ein und hat keine Rückwirkung (BGH, Urteile vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68 -, BGHZ 54, 56 = juris Rn. 33, vom 10. November 1978 - V ZR 181/76 -, juris Rn. 14, vom 22. Dezember 1982 - V ZR 8/81 -, juris Rn. 29, und vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10 -, juris Rn. 6; RGZ 75, 114 ; 115, 6 ; 134, 243 ; 159, 33 ; BFH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX B 18/10 -, juris Rn. 3; Gehrlein, in BeckOK-BGB, Stand 1. Mai 2014, § 311b Rn. 37; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 311b Rn. 56; Grziwotz, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 311b Rn. 77; Kanzleiter, in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311b Rn. 86; Ludwig, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311b Rn. 278; Mayer, in: Soergel, BGB, 13. Aufl. 2014, § 311b Rn. 236; Ring, in: NK-BGB, 2. Aufl. 2012, § 311b Rn. 59; Schulze, in: Schulze u. a., BGB, 8. Aufl. 2014, § 311b Rn. 23; M. Stürner/Medicus, in: Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 9. Aufl. 2014, § 311b Rn. 17; Schumacher, in: Staudinger, BGB, 2012, § 311b Rn. 302 m. w. N. auch zu der früher vertretenen Gegenansicht).
  • OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98

    Bauträgervertrag - Umfang des Erfordernisses der notariellen Beurkundung

    Da aber die Ansprüche aus dem Vertrag erst im Zeitpunkt der Heilung entstehen, kann für die davor liegende Vergangenheit kein Verzug eintreten (vgl. BGH DB 1979, 938; Heinrichs a.a.O. § 313 RN 56).
  • BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 18/85

    Ermittlung des Unterhalts - Fiktiver Übergang von Teilzeitarbeit zu

    Haben dagegen beide Ehepartner während der Ehe Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen bzw dies für die Zukunft geplant, wendet der BGH die von der Revision für allein angemessen erachtete Differenzmethode an (BGH Urteil vom 10. November 1978, NJW 79, 1985, 1986; Urteil vom 13. Juni 1979, FamR279, 692, 693 f; Urteil vom 8. April 1981, FämRZ81, 539, 541; Urteil vom 25. Januar 1984, FamRZ 84, 356, 357).
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